Gesetze / Trinkwasserverordnung
TrinkwV§ 4 Vollzug
Stand: 25.06.2023
Die Zuständigkeit der Behörden für den Vollzug dieser Verordnung ergibt sich aus den §§ 54 bis 54b des Infektionsschutzgesetzes, soweit nicht in dieser Verordnung Aufgaben unmittelbar bestimmten Bundesbehörden zugewiesen sind.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 4 TrinkwV →
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Nach Gewicht
- EuGH, 24.11.1992 – C-237/90Zitiert von 2
- EuGH, 12.02.1992 – C-237/90
- BVerwG, 25.10.2010 – 8 C 41/09Wäschewaschen mit Wasser aus EigenversorgungsanlageZitiert von 2
- VGH Hessen, 28.09.2023 – 4 B 1054/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2013 – 3 L 238/11
- BVerwG, 31.03.2010 – 8 C 16/08Zulässigkeit des häuslichen Wäschewaschens mit Brunnenwasser nach der TrinkwasserverordnungZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 15.06.2023 – VG 6 K 1342/18
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2022 – OVG 10 B 3/20Zitiert von 6
- VG Cottbus, 28.05.2021 – 6 L 487/19Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 TrinkwV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.